Arten der Kindeswohlgefährdung

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht und Beschreibung der verschiedenen Arten einer Kindeswohlgefährdung. Diese Informationen dienen als erste Orientierung und zur Sensibilisierung für dieses wichtige Thema.

Wir möchten Sie jedoch eindringlich darauf hinweisen, dass diese Aufzählung nicht als Checkliste oder Diagnoseinstrument für die Beurteilung einer möglichen Kindeswohlgefährdung missverstanden werden darf. Einzelne Anzeichen können vielfältige Ursachen haben und müssen immer im Gesamtkontext der Lebenssituation des Kindes und seiner Familie betrachtet werden.

Die Gefährdungseinschätzung, die beurteilt, ob das Wohl eines Kindes oder eines Jugendlichen gefährdet ist, ist ein Prozess, der Fachwissen, langjährige Erfahrung und eine Weiterbildung zu diesem Thema erfordert. Bei diesem Prozess kann oder muss Sie sogar eine insoweit erfahrene Fachkraft unterstützen.

Zur Unterstützung bei der Gefährdungseinschätzung sind Wahrnehmungsbögen, auch „Ampelbögen“ oder „Beobachtungsbögen“ genannt.

Körperliche Misshandlung

Unter körperlicher Misshandlung wird die physische Gewalteinwirkung seitens der Eltern oder anderer Erwachsener auf ein Kind verstanden. Die körperliche Misshandlung umfasst damit alle gewaltsamen Handlungen aus Unkontrolliertheit oder Erziehungskalkül, die dem Kind körperliche Schäden und Verletzungen zufügen, seien es gezielte Schädigungen der körperlichen Integrität oder seien es Schädigungen infolge unkontrollierter Affekthandlung von Eltern oder anderen erwachsenen Bezugspersonen.

Körperliche Misshandlungen reichen vom einzelnen Schlag mit der Hand über Prügeln, Festhalten und Würgen bis hin zum gewaltsamen Angriff mit Riemen, Stöcken, anderen Gegenständen und Waffen, wobei es zu Blutergüssen, Prellungen, Schädel- und Knochenbrüchen, aber auch zu inneren Verletzungen, zu Verbrennungen, Verbrühungen oder Vergiftungen kommt.

Seelische Misshandlung

Die seelische Kindesmisshandlung umfasst alle elterlichen Äußerungen und Handlungen, die das Kind terrorisieren und/oder herabsetzen und/ oder überfordern und ihm das Gefühl der Ablehnung und eigener Wertlosigkeit vermitteln. Diesbezüglich geht eine seelische Misshandlung auch oft mit körperlicher Misshandlung einher. Seelische oder psychische Misshandlung bezeichnet Handlungen und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Bezugsperson und Kind führen und dessen geistig- seelische Entwicklung zu einer autonomen und lebensbejahenden Persönlichkeit verhindern. Seelische Misshandlung ist z.B. auch erkennbar in Form des Ängstigens, des Isolierens, der Ausbeutung und der Verweigerung emotionaler Unterstützung.

Vernachlässigung

Vernachlässigung ist die andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorgerischen Handelns sorgeverantwortlicher Personen, welches zur Sicherstellung der physischen und psychischen Versorgung des Kindes notwendig wäre. Diese Unterlassung kann aktiv oder passiv (unbewusst), aufgrund unzureichender Einsicht oder unzureichenden Wissens erfolgen. Die durch Vernachlässigung bewirkte chronische Unterversorgung des Kindes durch die nachhaltige Nichtberücksichtigung, Missachtung oder Versagen seiner Lebensbedürfnisse hemmt, beeinträchtigt oder schädigt seine körperliche, geistige und seelische Entwicklung und kann zu gravierenden bleibenden Schäden oder gar zum Tode des Kindes führen.

Die Vernachlässigung kann sich neben der mangelnden Befriedigung körperlicher Bedürfnisse (Nahrung, Bekleidung, Unterkunft, Sicherheit) auf den emotionalen Austausch, die allgemeine Anregung, auch in Bezug auf Sprache, Bewegung und/ oder mangelnde Beaufsichtigung und Gesundheitsfürsorge des Kindes beziehen.

Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind vorgenommen wird oder bei der Kinder zu sexuellem Handeln aufgefordert werden. Kinder unter 14 Jahren sind laut Gesetz grundsätzlich nicht zustimmungsfähig zu sexuellen Handlungen mit über 14-jährigen (StGB § 176).

Der Täter nutzt hierbei seine Macht- und Autoritätsperson aus, um seine Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Dazu gehören sexuelle Handlungen mit Körperkontakt (insbesondere Brust- und Genitalbereich) sowie beispielsweise das Vorzeigen von pornographischem Material bzw. das Herstellen von pornographischen Filmen und Exhibitionismus durch eine jugendliche oder erwachsene Person. Häufig wird der Missbrauch strategisch vorbereitet, indem ein Vertrauensverhältnis zu dem Kind und dem Umfeld aufgebaut wird.

Besonders zu berücksichtigen sind Handlungen unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen, hier kann die rechtliche Altersgrenze bei bis zu 18 Jahren liegen.

Unter „sexuellen Handlungen“ sind zu verstehen:

  • Berühren und Streicheln der primären und sekundären Sexualorgane des Kindes
  • Die orale, anale und vaginale Penetration mit Geschlechtsorganen oder Gegenständen
  • Das Vorzeigen von Bildern, Filmen oder realen Situationen, um sich oder das Kind sexuell zu stimulieren und/ oder sich sexuell zu befriedigen oder befriedigen zu lassen
  • Veranlassen von Berührungen am eigenen Körper (mit oder ohne Zwang), um sich dadurch sexuell zu befriedigen
  • Das Veranlassen sexueller Handlungen am Körper des Kindes
  • Fotografieren des Kindes nackt oder in „sexuellen Posen“
  • Der Gebrauch sexualisierter Worte, Blicke und Gesten, die das Kind zum Sexualobjekt herabstufen

Die Anzeichen für sexuellen Missbrauch können bei Kindern sehr unterschiedlich sein und sind oft uneindeutig. Hierzu können auffällige Aussagen, Ausdrucksweisen, diverse körperliche Symptome, Verhaltensweisen und Auffälligkeiten im Umfeld zählen. Oft werden Kinder unter Druck gesetzt, die Erlebnisse nicht zu erzählen. Daher sind Prävention, Sensibilisierung von Kindern und Fachpersonen, ernst nehmen von Bauchgefühlen und ein früher Austausch und Beratung in Fachstellen wichtig. Um das Kind nicht zu gefährden, sollte eine Intervention gut überlegt und fachlich vorbereitet sein.

Gültigkeit

  • für Fachkräfte gemäß SGB VIII
  • für Kita
  • für Schule

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