Wenn Sie eine Kindeswohlgefährdung melden, möchten Sie wissen, was passiert. Die Rückmeldung des Jugendamtes ist gesetzlich geregelt, aber an klare Bedingungen geknüpft.
Wer hat Anspruch auf eine Rückmeldung?
Diese Personen und Berufsgruppen (sog. „Berufsgeheimnisträger“ nach § 4 KKG) haben bei einer von ihnen gemeldeten Kindeswohlgefährdung einen gesetzlichen Anspruch auf eine Rückmeldung durch das Jugendamt:
- Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Hebammen und Entbindungspfleger sowie Angehörige eines anderen Heilberufes, der für die Berufsausübung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert.
- Berufspsychologinnen und -psychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung.
- Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberaterinnen und -berater sowie Beraterinnen und Berater für Suchtfragen in einer anerkannten Beratungsstelle.
- Mitglieder oder Beauftragte einer anerkannten Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz.
- Staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und -arbeiter oder staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und -pädagogen.
- Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen und an staatlich anerkannten privaten Schulen.
Andere Personen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Rückmeldung.
Welche Informationen sollen zurück gemeldet werden? Das KKG schreibt hierzu in §4:
(4) Wird das Jugendamt von einer in Absatz 1 (Anm.: o.g. „Berufsgeheimnisträger“) genannten Person informiert, soll es dieser Person zeitnah eine Rückmeldung geben, ob es die gewichtigen Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls des Kindes oder Jugendlichen bestätigt sieht und ob es zum Schutz des Kindes oder Jugendlichen tätig geworden ist und noch tätig ist. Hierauf sind die Betroffenen vorab hinzuweisen, es sei denn, dass damit der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen in Frage gestellt wird.
Der Schlüssel zur Information: Die Schweigepflichtsentbindung
Liegt eine schriftliche Schweigepflichtsentbindung der Eltern vor, kann das Jugendamt umfassend informieren und kooperieren. Mit dieser Erlaubnis sind detaillierte Rückmeldungen und eine gemeinsame Fallplanung möglich – unabhängig davon, wer die Meldung gemacht hat. Das proaktive Einholen einer solchen Entbindung ist daher oft der beste Weg für eine transparente Zusammenarbeit.

