Elternrecht vs. staatlicher Eingriff
Der Begriff „Kindeswohl“ ist ein wichtiger, aber nicht ganz klar definierter Rechtsbegriff. Er steht so im Grundgesetz (Artikel 6) und
Der Begriff „Kindeswohl“ ist ein wichtiger, aber nicht ganz klar definierter Rechtsbegriff. Er steht so im Grundgesetz (Artikel 6) und
„Kindeswohl“ ist ein sogenannter unbestimmter Rechtsbegriff und als solcher nicht eindeutig definiert, sondern auslegungsbedürftig. Im Artikel 6 des Grundgesetzes ist