Schutzplan (Interventionsplan)

Ein Schutzplan/Interventionsplan ist ein schriftliches Dokument, das im Falle einer Kindeswohlgefährdung erstellt wird. Oberstes Ziel des Schutzplans/Interventionsplans ist der Schutz des Kindes und die Gewährleistung seines Wohls. Er dient dazu, konkrete Maßnahmen zum Schutz des Kindes festzulegen und die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure zu koordinieren. Der Schutzplan/Interventionsplansoll dazu beitragen, die Gefährdung abzuwenden und das Wohl des Kindes sicherzustellen.

Wann wird ein Schutzplan/Interventionsplan erstellt?

Ein Schutzplan/Interventionsplan wird in der Regel nach einer Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a (4) SGB VIII von den Fachkräften erstellt, wenn eine Kindeswohlgefährdung festgestellt oder vermutet wird. Er kann sowohl bei akuter als auch bei latenter Gefährdung zum Einsatz kommen. Er kommt dann zum Einsatz, wenn die Fachkräfte in Ihrer Gefährdungseinschätzung zu dem Schluss kommen, dass im Rahmen der eigenen Möglichkeiten die Möglichkeit besteht, dass die Gefährdung des Kindes abgewendet werden kann. Eine insoweit erfahrende Fachkraft hilft hierbei.

Wer erstellt den Schutzplan/Interventionsplan?

Der Schutzplan/Interventionsplan in diesem Zusammenhang wird von den Fachkräften vor Ort ggf.  in Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften (z.B. Ärzten, Lehrern, Erziehern, Polizei) und – soweit möglich – den Eltern erstellt. Das Kind oder die/der Jugendliche selbst sollte, altersentsprechend, in die Erstellung des Schutzplans/Interventionsplans einbezogen werden.

Was beinhaltet ein Schutzplan/Interventionsplan?

Beschreibung der Gefährdung: Konkrete Beschreibung der Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung und Einschätzung des Gefährdungsrisikos.

Ziele: Festlegung der Ziele, die mit dem Schutzplan/Interventionsplan erreicht werden sollen

Maßnahmen: Konkrete Maßnahmen, die zur Erreichung der Ziele ergriffen werden sollen (z.B. Beratung der Eltern, Unterstützung im Haushalt, Inanspruchnahme von Therapien).

Verantwortlichkeiten: Festlegung, wer für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen verantwortlich ist.

Zeitrahmen: Festlegung eines Zeitrahmens für die Umsetzung der Maßnahmen und regelmäßige Überprüfung des Schutzplans/Interventionsplans.

Evaluation: Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit des Schutzplans/Interventionsplans und Anpassung der Maßnahmen bei Bedarf.

Gültigkeit

  • für Fachkräfte gemäß SGB VIII
  • für Kita
  • für Schule

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